Mitmachen. Mitgestalten.

Der Weg in die Politik ist nicht nur mit Begeisterung, sondern auch mit finanziellen Herausforderungen verbunden. Um mein Engagement optimal gestalten zu können, benötige ich eure Unterstützung. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie ihr mich auf meinem Weg begleiten könnt:


Spenden: Finanzielle Beiträge sind eine direkte Möglichkeit, meinen Wahlkampf zu fördern. Egal ob klein oder groß, jede Spende ist ein wertvoller Beitrag für den Erfolg.


SPD Leipzig Ortsverein Ost-Nordost
IBAN: DE57 8609 5604 0307 3871 15
Verwendungszweck: Wahlkampfspende Kevin Hofbüker [Vorname + Name + ggf. Anschrift für Spendenquittung]


Aktive Mitarbeit: Neben finanzieller Unterstützung freue ich mich auch über Menschen, die aktiv an meinem Wahlkampf teilnehmen möchten. Ob bei Veranstaltungen, in der Organisation oder im direkten Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern – jede helfende Hand ist willkommen.


Hier könnt ihr euch für aktive Mitarbeit melden.


Empfehlungen: Teilt meine Botschaft in euren sozialen Netzwerken, erzählt Freunden und Familie von meiner Kandidatur und motiviert sie, sich ebenfalls einzubringen.


Gemeinsam können wir viel bewegen und für eine lebenswerte Zukunft in Sachsen kämpfen. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir durch eine offene, transparente und bürgernahe Politik einen positiven Wandel herbeiführen können.


Vielen Dank für eure Unterstützung und das Vertrauen, das ihr mir entgegenbringt. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit euch die Zukunft Sachsens zu gestalten.

















* WICHTIGE HINWEISE ZUM THEMA SPENDEN


Spendenabzugsfähigkeit

Nach § 34 g des Einkommensteuergesetzes (EstG) können 50 % der Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650 € jährlich von der Steuerschuld direkt abgezogen werden. Darüber hinaus gehende Beiträge und Spenden bis zu weiteren 1.650 € jährlich sind als Sonderausgaben nach § 10 b Einkommensteuergesetz abzugsfähig.


Bescheinigung für das Finanzamt

Bei Spenden bis zu 200 € gilt der Kontoauszug oder der von der Bank bestätigte Einzahlungsbeleg des Auftraggebers als Spendennachweis für das Finanzamt. Bei Spenden ab 200,01 € wird von uns eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) ausgestellt. Dafür benötigen wir den Vor- und Nachnamen und die Adresse, die im Feld Verwendungszweck anzugeben sind. Für Mitglieder der SPD genügen auch der Name sowie die Mitgliedsnummer zur Identifizierung. Sollte der Platz einmal nicht ausreichen, so bitten wir um Mitteilung auf anderem Wege (Telefon, Brief, E-Mail) über die Spende.

 







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